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Bootsversicherung online berechnen, vergleichen und abschließen:

Wassersport ist Ihre Leidenschaft?
Mit unserer Bootsversicherung und Yachtversicherung sorgen wir dafür, dass es so bleiben kann!

CERTUS Yachtversicherungen ist Ihr fairer Partner für die Versicherung Ihrer Segelyacht oder Ihres Motorbootes. Für uns macht es dabei keinen Unterschied, ob Sie eine kleine Segeljolle oder aber eine teure, große Yacht für Ihr Wassersportvergnügen wählen, bei uns bekommen Sie immer eine optimale Beratung!

 

Die Bootshaftpflichtversicherung und Bootskaskoversicherung nach Maß - nicht von der Stange!

Wir teilen mit Ihnen die Faszination und die Leidenschaft für den Wassersport und haben uns nicht zuletzt aus diesem Grund der Absicherung der vielfältigen Risiken gewidmet. Als Spezialmakler haben wir eigene Deckungskonzepte für die richtige Bootsversicherung und Yachtversicherung sowie die Absicherung von Eigner, Crew und Charterer entwickelt.

Auch für Jetski-Fahrer bieten wir mit unserer CERTUS Jetski-Versicherung den passenden Deckungsschutz. Dabei können wir auch auf ganz individuelle Anforderungen eingehen, sei es für spezielle Boote, eine gewerbliche Nutzung oder für ein erweitertes Fahrgebiet.

Mit einer Bootsversicherung und Yachtversicherung von CERTUS sichern Sie zuverlässig Ihr wertvolles Eigentum aber auch sich selbst vor Forderungen in einem Schadenfall.

 

Transparenz von Beginn an!

Bei der Gestaltung unserer Homepage haben wir uns davon leiten lassen, welche Informationen wir beim "Segeln" durchs Internet erwarten. Daher haben wir einen komfortablen Beitragsrechner integriert, der Ihnen mit wenigen Klicks eine schnelle Auskunft über die Kosten für Ihre Bootsversicherung gibt! Den Beitrag für Ihre Bootsversicherung können Sie mit wenigen Angaben selbst berechnen und natürlich auch den Antrag online abschließen. Das verstehen wir unter Transparenz - alles da für den objektiven Bootsversicherung-Vergleich.

CERTUS Boot-Kaskoversicherung

Boots-Kaskoversicherung

...die Premium-Allgefahrendeckung für Ihr Boot und Ihre Yacht:

Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen durch Schäden an Ihrem Motorboot oder Segelboot. Die CERTUS-Allgefahrendeckung sorgt hier für Sicherheit. Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch speziell auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte individuelle Versicherungslösungen und Deckungserweiterungen, z.B. für außergewöhnliche Schiffe oder weitere Fahrtgebiete.

CERTUS Boot-Haftpflichtversicherung

Boots-Haftpflicht

...wenn es doch mal zu knapp wurde!

Unser CERTUS Yacht- und Bootshaftpflichtversicherung tritt für Sie ein, wenn Sie einen Schaden gegenüber einem Dritten verursacht haben. Dies bezieht sich nicht nur auf Sachschäden sondern auch auf Personenschäden. Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen mit einer ausreichenden Deckungssumme. Bei unberechtigten Ansprüchen genießen Sie zudem die Sicherheit, dass auch die Abwehr von Ihrer Versicheru8ng übernommen wird, notfalls vor Gericht!

CERTUS Jetski Versicherung

Jetski Versicherung

...die Sonderlösung für Jetski-Fahrer

Ob Jetski-Haftpflichtversicherung oder Jetski-Kaskoversicherung, CERTUS lässt Sie auch nicht für diese Wassersportfahrzeuge im Stich, damit Sie im Falle eines Falles vor den finanziellen Folgen geschützt sind.
Tatsächlich ist insbesondere das Diebstahlrisiko für diese Fahrzeuge deutlich höher als bei Motor- oder Segelbooten. Deshalb gelten hier einige besondere Regelungen.

Feste Taxe

Die Formulierung der Versicherungssumme als 'Feste Taxe' erfolgt fast bei jedem Anbieter. Mal ist es eine Versicherungssumme zum Neuwert, mal zum Zeitwert oder sogar zum Verkehrs-/Marktwert. Diese Formulierungen haben alle den Nachteil, dass sie für den Kunden nicht immer das sind, was die Begriffe vordergründig aussagen und sich erst im Schadenfall ungünstig für Sie auswirken können. Schließlich gibt es über die Definition dieser Werte ganze wissenschaftliche Abhandlungen und Erläuterungen. Um für Sie eine kundenfreundliche Regelung zu erreichen, gehen wir einen anderen Weg! Bei uns wird der Wert der Versicherungssumme vor Vertragsabschluss gemeinsam mit Ihnen festgelegt. Bei dem Erwerb eines Neu- oder Gebrauchtbootes ist dieses meistens die von Ihnen gezahlte Kaufsumme. Für evtl. zusätzliche Wertsteigerungen, z.B. durch eigene Anschaffungen oder ein umfangreiches Refit benötigen wir bei Antragstellung entsprechende Belege. Dies bedeutet sicherlich etwas mehr Aufwand vor Vertragsabschluss, bietet Ihnen aber die Sicherheit, im Schadenfall keine böse Überraschung zu erleben. Bei Ihrer CERTUS-Kaskoversicherung gilt die vereinbarte Versicherungssumme für die gesamte Vertragslaufzeit, ohne Überraschung im Schadenfall.


 

Wrackbeseitigung

Da die Bergung und/oder Beseitigung eines Wracks nach einem Schadenfall oft die eigentliche Versicherungssumme übersteigt, ist es wichtig, dass diese Kosten zusätzlich zur Versicherungssumme mit einer ausreichenden Summe versichert gelten. Auch wenn Kosten in Millionenhöhe sicherlich selten sind, gilt bei uns hierfür eine zusätzliche Versicherungssumme von mindestens 1.000.000 EUR ohne Mehrbeitrag mitversichert.


 

Besonderheiten bei der Zulassung von Bootstrailern

Bei CERTUS gilt die Haftpflichtdeckung für Bootstrailer innerhalb der PLUS-Deckung immer automatisch mitversichert. Für die Zulassung des Trailers wird keine eVB-Nummer (früher Doppelkarte) benötigt. Leider ist dies nicht bei allen Mitarbeitern der Straßenverkehrsämter bekannt. Ein Sportboot-Trailer ist nach geltenden Bestimmungen nicht versicherungspflichtig und auch steuerbefreit. Er ehält somit ein grünes Kennzeichen.

Die entsprechenden Regelungen finden sich in folgenden Verordnungen und Gesetzen:

* Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) §3 (2) 2.e regelt die Zulassungsfreiheit von Sportgeräteanhängern,
Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind... folgende Arten von Anhängern... Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,

* Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) §3 1. regelt die Steuerfreiheit
Von der Steuer befreit ist das Halten von... Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind;

* Pflichtversicherungsgesetz (PflichtVG) §2 (1) 6.c regelt die Ausnahme von der Haftpflichtversicherungspflicht,
...gilt nicht für... Halter von... Anhängern, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen.

* Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) §9 (2) regelt das grüne Kennzeichen für steuerbefreite Anhänger.
...Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, ist abweichend von § 10 Absatz 1 ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund zuzuteilen (grünes Kennzeichen);

Aus diesen Regelungen geht auch deutlich hervor, dass es sich nicht um länderspezifische sondern um bundesweit einheitliche Bestimmungen handelt.


 

Allgefahrendeckung

Eine kundenfreundliche Yacht-/Bootskaskoversicherung sollte immer eine Allgefahrendeckung sein, da hierbei alle Schäden als versichert gelten, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Bei CERTUS finden Sie den Versicherungsumfang und die Ausschlüsse klar formuliert und strukturiert in den Bedingungen. Wir haben dabei sehr darauf geachtet, diese Ausschlüsse auf ein notwendiges Maß zu reduzieren und auf unkonkrete Formulierungen zu verzichten. Bei der Versicherung nach 'benannten Gefahren' oder auch Einzelgefahren genannt, besteht hingegen nur Versicherungsschutz für die in den Bedingungen aufgeführten Gefahren, z.B. Brand, Einbruchdiebstahl, Sinken des Bootes. Im Schadenfall müssen Sie beweisen, dass einer dieser Gründe ursächlich für den Schadenfall war. Ganz anders bei der Allgefahrendeckung, hierbei muss der Versicherer beweisen, dass einer der Ausschlüsse greift, um evtl. eine Entschädigungsleistung verweigern zu können.


 

Entfall Selbstbeteiligung

Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung spart Verwaltungskosten beim Versicherer und wirkt sich somit beitragsmindernd für Sie aus. Sie macht aber bei vielen Schadenfällen keinen Sinn. So gilt bei CERTUS, dass u.a. bei Totalverlust, Schäden an persönlichen Effekten, Schäden in Gewahrsam eines Fuhrunternehmens/Spedition, höherer Gewalt, Einbruchdiebstahl, unverschuldeten Brandschäden, Blitzschlag und allein durch andere Fahrzeuge verschuldete Kollisionsschäden keine Selbstbeteiligung in Abzug gebracht wird.


 

Kein Abzug 'neu für alt'

Achten Sie bitte darauf, dass gute Kaskobedingungen bei einem Teilschaden keine Abzüge vorsehen dürfen, weil Sie ein neues Ersatzteil für das beschädigte alte Teil
bekommen. Wenn Sie z.B. bei einem Mastbruch eines 20 Jahre alten Segelbootes den neuen Mast nur anteilig ersetzt bekommen, weil der Versicherer für die Wertverbesserung Abzüge vornimmt, ist das sicherlich nicht das, was Sie erwarten - schließlich benötigen Sie einen neuen Mast. Besser ist es, wenn das Risiko älterer Boote bereits bei der Prämienkalkulation berücksichtigt wird und Sie im Schadenfall den neuen Mast ohne Abzüge bezahlt bekommen - so ist das bei uns

 

Rabattretter

Bei CERTUS erhalten Sie einen Schadenfreiheitsrabatt von bis zu 40%. Sollten Sie nach mindestens fünf schadenfreien Jahren bei uns den ersten Schadenfall haben, so werden wir Sie im nächsten Jahr nicht zurückstufen!


 

Grundberührung?

Nach einer Grundberührung werden auch die Kosten für die Untersuchung des Unterwasserschiffs ohne Anrechnung der Selbstbeteiligung übernommen, wenn Sie hierfür zuvor die Zustimmung von uns erhalten haben - schließlich ist dies eine wichtige Vorbeugung für einen eventuell viel größeren Folgeschaden.


 

Maschinenanlage versichert?

Anders als das Boot, ist die Maschinenanlage gegen Einzelgefahren versichert. Dieser Schutz ist bei CERTUS sehr weitreichend, da neben den Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Raub, Diebstahl, mut- und böswillige Handlungen fremder Personen, höhere Gewalt, Sturm, Unfall des Wasserfahrzeugs, (inkl. Sinken, Kentern, Strandung, Wassereinbruch und beim Transport) auch Schäden durch Sengen, Schmoren, Kurzschluss und sogar durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser mitversichert sind. Schließlich sind die Leitungswassertanks moderner Boote meist so groß, dass ein Auslaufen beträchtlichen Schaden an der Maschinenanlage anrichten kann - ein Schadenbeispiel das bei uns mitversichert gilt und bei den meisten anderen Anbietern fehlt.