Allgefahrendeckung

Eine kundenfreundliche Yacht-/Bootskaskoversicherung sollte immer eine Allgefahrendeckung sein, da hierbei alle Schäden als versichert gelten, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Bei CERTUS finden Sie den Versicherungsumfang und die Ausschlüsse klar formuliert und strukturiert in den Bedingungen. Wir haben dabei sehr darauf geachtet, diese Ausschlüsse auf ein notwendiges Maß zu reduzieren und auf unkonkrete Formulierungen zu verzichten. Bei der Versicherung nach 'benannten Gefahren' oder auch Einzelgefahren genannt, besteht hingegen nur Versicherungsschutz für die in den Bedingungen aufgeführten Gefahren, z.B. Brand, Einbruchdiebstahl, Sinken des Bootes. Im Schadenfall müssen Sie beweisen, dass einer dieser Gründe ursächlich für den Schadenfall war. Ganz anders bei der Allgefahrendeckung, hierbei muss der Versicherer beweisen, dass einer der Ausschlüsse greift, um evtl. eine Entschädigungsleistung verweigern zu können.