Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung spart Verwaltungskosten beim Versicherer und wirkt sich somit beitragsmindernd für Sie aus. Sie macht aber bei vielen Schadenfällen keinen Sinn. So gilt bei CERTUS, dass u.a. bei Totalverlust, Schäden an persönlichen Effekten, Schäden in Gewahrsam eines Fuhrunternehmens/Spedition, höherer Gewalt, Einbruchdiebstahl, unverschuldeten Brandschäden, Blitzschlag und allein durch andere Fahrzeuge verschuldete Kollisionsschäden keine Selbstbeteiligung in Abzug gebracht wird.