Besonderheiten bei der Zulassung von Bootstrailern

Bei CERTUS gilt die Haftpflichtdeckung für Bootstrailer innerhalb der PLUS-Deckung immer automatisch mitversichert. Für die Zulassung des Trailers wird keine eVB-Nummer (früher Doppelkarte) benötigt. Leider ist dies nicht bei allen Mitarbeitern der Straßenverkehrsämter bekannt. Ein Sportboot-Trailer ist nach geltenden Bestimmungen nicht versicherungspflichtig und auch steuerbefreit. Er ehält somit ein grünes Kennzeichen.

Die entsprechenden Regelungen finden sich in folgenden Verordnungen und Gesetzen:

* Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) §3 (2) 2.e regelt die Zulassungsfreiheit von Sportgeräteanhängern,
Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind... folgende Arten von Anhängern... Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,

* Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) §3 1. regelt die Steuerfreiheit
Von der Steuer befreit ist das Halten von... Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind;

* Pflichtversicherungsgesetz (PflichtVG) §2 (1) 6.c regelt die Ausnahme von der Haftpflichtversicherungspflicht,
...gilt nicht für... Halter von... Anhängern, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen.

* Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) §9 (2) regelt das grüne Kennzeichen für steuerbefreite Anhänger.
...Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, ist abweichend von § 10 Absatz 1 ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund zuzuteilen (grünes Kennzeichen);

Aus diesen Regelungen geht auch deutlich hervor, dass es sich nicht um länderspezifische sondern um bundesweit einheitliche Bestimmungen handelt.