Kein Abzug 'neu für alt'

Achten Sie bitte darauf, dass gute Kaskobedingungen bei einem Teilschaden keine Abzüge vorsehen dürfen, weil Sie ein neues Ersatzteil für das beschädigte alte Teil
bekommen. Wenn Sie z.B. bei einem Mastbruch eines 20 Jahre alten Segelbootes den neuen Mast nur anteilig ersetzt bekommen, weil der Versicherer für die Wertverbesserung Abzüge vornimmt, ist das sicherlich nicht das, was Sie erwarten - schließlich benötigen Sie einen neuen Mast. Besser ist es, wenn das Risiko älterer Boote bereits bei der Prämienkalkulation berücksichtigt wird und Sie im Schadenfall den neuen Mast ohne Abzüge bezahlt bekommen - so ist das bei uns